Stiftungsrecht

Sowohl in historischer Perspektive wie auch heute ist die Stiftung in erster Linie ein rechtliches Gestaltungsinstrument eines nachhaltigen, bürgerschaftlichen Engagements für das Wohl der Allgemeinheit. Hierbei bietet die Stiftung als Rechtsform Gewähr für die dauerhafte und nachhaltige Förderung eines bestimmten, in der Regel gemeinnützigen, Zwecks. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stiftung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Stiftungsgesetzen der Länder. Ergänzt wird dieser gesetzliche Rahmen durch die Stiftungssatzung. Das Stiftungsrecht ist damit eine äußerst komplexe Materie, eine fachgerechte Beratung ist unumgänglich. Hierfür stehen wir gerne zur Seite und beraten Sie umfassend. So helfen wir Ihnen bei der Stiftungsgründung und begleiten Sie bei allen laufenden administrativen Schritten.
Eine nicht zu vernachlässigende Funktion der Stiftung ist zudem ihr Einsatz im Rahmen der Gestaltung einer auf Erhaltung ausgerichteten Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Neben solch einer Vermögenssicherung können zugleich Familienangehörige des Stifters, etwa durch regelmäßige Ausschüttungen, finanziell versorgt werden. Auf diese Weise kann der Erhalt eines Unternehmens, bei wirtschaftlicher Absicherung der Familie, über Generationen hinweg gewährleistet werden. Hierbei sind neben dem reinen Stiftungsrecht auch Aspekte des Gesellschafts-, des Arbeits-, Steuer- sowie Erbrechts zu berücksichtigen. Auch insofern unterstützen wir Sie gerne bei all Ihren Überlegungen und Plänen.

Wir beraten Sie insbesondere bei den folgenden Themen:
 
  • Stiftungsgründung / Auflösung der Stiftung
  • Satzungsgestaltung und Satzungsänderungen
  • Laufende Beratung von Stiftungsorganen
  • Zusammenschlüsse
  • Gemeinnützigkeitsrecht

Anwälte mit diesen Kompetenzen